Änderung bei Kindersicherung im Auto

Was ist bei Urlaubsreisen zu beachten?

 Ab sofort ist für Kinder in Österreich ab einer Größe von 135 cm – statt bisher ab 150 cm – die Sicherung mit dem serienmäßigen Dreipunktgurt ausreichend. Der ÖAMTC empfiehlt für einen optimalen Gurtverlauf trotzdem ein etabliertes Rückhaltesystem, also eine Sitzerhöhung, zu verwenden. Kinder, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Bei Verstößen gegen die Kindersicherungsbestimmungen droht hierzulande neben einer Strafe bis 5.000 Euro auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Details zur Kindersicherung im Ausland:

* Italien: Kinder unter neun Kilo müssen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Kinder zwischen neun und 36 kg und kleiner als 150 cm benötigen einen Gewicht und Größe entsprechenden Kindersitz. Ab 1. Juli 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarm ausgestattet sein, der ein Vergessen von Kindern im Fahrzeug verhindern soll.

* Kroatien: Kinder bis 150 cm benötigen einen entsprechenden Kindersitz. Größere Kinder sind mit dem Sicherheitsgurt und einer Sitzerhöhung zu sichern. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht auf dem Motorrad befördert werden.

* Tschechien: Kinder unter 36 kg und unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

* Ungarn: „Kinder unter 150 cm müssen mit einem Kinderrückhaltesystem transportiert werden. Fährt ein Kind mit mindestens 135 cm auf der Rückbank mit, genügt – wie auch in Österreich – der Sicherheitsgurt.

* Deutschland: Kinder unter zwölf Jahren und kleiner als 150 cm müssen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen transportiert werden. Für Kinder ab drei Jahren genügt ausnahmsweise der „normale“ Gurt, sofern die Sicherung eines dritten Kindes auf der Rückbank durch ein Kinderrückhaltesystem wegen der Sicherung anderer Kinder nicht möglich ist.

* Schweiz: In der Schweiz müssen Kinder – wie in Deutschland – bis zum Alter von zwölf Jahren oder einer Größe von 150 cm in einem entsprechenden Kindersitz befördert werden.

* Frankreich: „Kinder bis zehn Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

* Slowenien: Kinder unter 150 cm benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden Kindersitz.

(Quelle: ÖAMTC)