Mit Hund auf Urlaub – EU-Heimtierausweis muss gelöst werden

 Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. „Je nach Reiseland sind unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das Tier erforderlich“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. „Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den EU-Heimtierausweis – auch in Nicht-EU-Länder. Dieser ist beim Tierarzt erhältlich und gilt als Bestätigung, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet ist.“ Welche zusätzlichen Vorschriften gelten:

* Tollwut-Antikörpertest: Für Reisen nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei und die Ukraine ist ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die Rückreise in die EU problematisch werden.

* Bandwurm-Behandlung: „Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen verlangen eine Bandwurm-Behandlung. Diese muss in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden“, sagt die ÖAMTC-Expertin.

* Gesundheitszeugnis: Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Es darf nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der Landessprache ausgestellt sein. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Listenhunde: In Kroatien Zuchtnachweis nötig, in Deutschland entscheidet Aufenthaltsdauer

Für Listenhunde – umgangssprachlich oft als Kampfhunde bezeichnet – gelten oftmals noch strengere Vorschriften. ÖAMTC-Expertin Kosnar liefert einen Überblick über die Regelungen beliebter Autoreiseziele:

* Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachweis verfügt. Der Hund muss dafür im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen sein. Anderenfalls wird die Einreise in Kroatien nicht gestattet.

* Deutschland: Für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt mit einem gelisteten Hund in Deutschland gelten keine Einschränkungen. Ab einer längeren Aufenthaltsdauer ist die Einreise von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander allerdings verboten“, sagt Kosnar.

* Ungarn: Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastifs, Tosa-Inus, Argentinische Doggen, Bordeaux-Doggen, FilaBrasileiros, Pitbull-Terrier und Bandogs sowie deren Mischlinge dürfen nicht einreisen.

www.oeamtc.at/meinereise.